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HUK-Vortrag

Der Reisemobilstammtisch „Veste Coburg“ hatte (Initiative: Wolfgang Desombre) die HUK-Coburg zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei er es um „Versicherungsfragen rund ums Wohnmobil“ ging.

Herbert Seifert, Leiter der Geschäftsstelle Coburg sowie HUK-Mitarbeiter Achim Resch standen den Reisemobilisten bei vielen detaillierten Fragen Rede und Antwort.
Dabei ging es unter anderem um Versicherungsschutz bei Hagel- und Sturmschäden sowie der Schadensregulierung bei einem Einbruch.

Herbert Seifert und Achim Resch verstanden es fachkundig auf die Fragen der Reismobilfahrer einzugehen und räumten so manches Vorurteil aus.

Einer der Punkte streifte die Erweiterung des Geltungsbereiches auf den asiatischen Teil der Türkei. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehe uneingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, informierte Achim Resch. In der Kasko- und Kraftfahrtunfallversicherung werde dort kein genereller Versicherungsschutz gewährt, erklärte Resch. Eine Erweiterung könne jedoch beantragt werden. Die Zusage sei aber abhängig von einer individuellen Risikoprüfung.

 

HUK - Vortrag am Reisemobilstammtisch - in der Rögener Hütte (Foto: Desombre)

 


Bei der Diskussion konnten einige der Fragen nicht zuverlässig geklärt werden. Diese wurden von den Herren Herbert Seifert und Achim Resch notiert und wenige Tage später per eMail beantwortet:

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Sehr geehrter Herr Desombre,

Vielen Dank nochmals für die Einladung; auch im Namen von Herrn Resch. Die lebhafte Beteiligung hat uns beiden sehr gut gefallen.
Wie versprochen, werden wir nachstehend ein paar wichtige Punkte zusammenfassen und noch offene Fragen beantworten. Sie können dieses Mail selbstverständlich an die Teilnehmer weiterleiten.

Kfz-Haftpflichtversicherung
Für Wohnmobile bis 4 t kann der Schutzbrief mit eingeschlossen werden.
Es war zu hören, dass das wohl auch schon für größere Fahrzeuge gewährt worden sei. Das können wir nicht auszuschließen. Dann handelt es sich aber möglicherweise um Bearbeitungsfehler, denen wir nicht nachgehen werden.

Kaskoversicherung
Der bei Antragstellung nachgewiesene Gesamtneuwert des Fahrzeuges bildet während der Laufzeit des Vertrages die Grundlage für die Beitragsbemessung. Ein Nachweis über die Art der Ausstattung ist bei Antragsstellung immer erforderlich. Ist der Wert z.B. bei älteren Fahrzeugen nicht bekannt, wird er anhand der vorliegenden Daten von uns maschinell ermittelt. Werden nachträglich werterhöhende Um- oder Einbauten vorgenommen, sind wir zeitnah zu informieren, damit der Versicherungsschutz erweitert werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass in der Kaskoversicherung nur Teile versichert sind, soweit sie im Fahrzeug fest eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind.

Nicht versicherbar sind hier beispielsweise:
- Vorzelt
- Campingausrüstungen (soweit nicht fest eingebaut)
- Mobiltelefon usw.

Erweiterung des Geltungsbereiches auf den asiatischen Teil der Türkei
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
In der Kasko- und Kraftfahrtunfallversicherung wird dort kein genereller Versicherungsschutz gewährt. Eine Erweiterung kann beantragt werden. Die Zusage ist aber abhängig von einer individuellen Risikoprüfung.

Hausratversicherung
Aktuelle Verträge (Hausratversicherung Classic zum Neuwert (VHB 2009) schließen beitragsfrei Einbruchdiebstähle von Hausratsachen aus Kraftfahrzeugen im Inland bis 2% der vereinbarten Versicherungssumme ein.
Nach beendetem Gebrauch besteht allerdings zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug
- verschlossen und
- auf einem bewachten Parkplatz oder verschlossenen Hofraum abgestellt ist.

Nicht versichert sind
- Bargeld
- Wertsachen
- Foto,-Film oder Videokameras
- Mobiltelefone
- Navigationsgeräte
- EDV - oder sonstige elektrische bzw. elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör

Außerdem sind im Rahmen der Außenversicherung mitgeführte Hausratgegenstände bis zu 3 Monaten weltweit mitversichert, auch wenn sie sich im Fahrzeug befinden. Die Entschädigung ist insgesamt auf 10% der Versicherungssumme höchstens 12.000 EUR begrenzt. Für Wertsachen und Bargeld gelten andere Begrenzungen. Versichert sind grundsätzlich nur solche Schäden, die durch die Gefahren Feuer und Raub entstanden sind..
Die Hausrataußenversicherung bietet zwar einen gewissen Grundschutz für unterwegs. Sie kann aber keinesfalls eine Reisegepäckversicherung ersetzen.

Wenn noch Fragen unbeantwortet geblieben sein sollten, geben Sie bitte Bescheid.

Mit freundlichem Gruß
Herbert Seifert
Achim Resch


Herbert Seifert
Geschäftsstelle Coburg
HUK-COBURG
Callenberger Str. 29
96450 Coburg

Telefon 09561 96-3000
Telefax 09561 96-3797

Internet: www.HUK.de

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Eine wichtige Info noch:
Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf Versicherungen bei der HUK-Coburg. Bitte sprechen Sie bei entsprechenden Fragen Ihre eigene Versicherung an, es kann hier im Einzelfall nicht unerhebliche Abweichungen geben !

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